Zusammenfassung der Fastenpredigt – Hans Joas

Das Christentum und die Menschenrechte. Eine verwickelte Geschichte.

Professor Dr. Hans Joas ist Ernst-Troeltsch-Honorarprofessor an der Theologischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Er war vom April 2011 bis zum März 2014 Permanent Fellow am Freiburg Institute for Advanced Studies (FRIAS) und bis zum Sommersemester 2011 als Max-Weber-Professor Leiter des Max-Weber-Kollegs für kultur- und sozialwissenschaftliche Studien an der Universität Erfurt. Er ist außerdem Visiting Professor of Sociology and Social Thought und Mitglied des Committee on Social Thought an der University of Chicago, ordentliches Mitglied der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften sowie Non-resident Long-term Fellow des Swedish Collegium for Advanced Studies, Uppsala. Der vielfach ausgezeichnete Sozialphilosoph beschäftigt sich im Schwerpunkt mit der Entstehung und Veränderung der Werte, mit Religionssoziologie sowie mit der Soziologie von Krieg und Gewalt. Zuletzt erschien: „Im Bannkreis der Freiheit. Religionstheorie nach Hegel und Nietzsche“, Suhrkamp 2020.

Hans Joas – Foto: Jasper Kortmann

Professor Joas begann seine Fastenpredigt mit dem Hinweis, dass die Lesung aus dem Zweiten Buch der Chronik eine Schlüsselstelle der Entstehung eines Menschheitsethos enthalte. Das Volk Israel erleidet die Strafe für seine Verfehlungen mit der Zerstörung des Tempels und der Kultgegenstände und der Deportation der Überlebenden in die Babylonische Gefangenschaft. Diese währt siebzig Jahre, bis der Perserkönig Kyros von Gott den Befehl erhält und auch befolgt, das Volk zurückkehren zu lassen. Dass Gott einen Feind Israels anspricht und als sein Werkzeug erscheinen lässt, macht den universalen Anspruch der Gottesherrschaft deutlich: Er herrscht nicht nur in Israel und dient dessen Partikularinteressen, sondern ist Herrscher der Welt. Diesem universellen Anspruch folgt ein Ethos der gesamten Menschheit – und damit die Menschenrechte.
In der Gegenwart würden diese von sehr vielen Menschen für „das Gute“ gehalten, sie gelten als Ausdruck eines Weltethos über die Grenzen von Nationen, Konfessionen und Ideologien hinweg. Doch wie ist es dazu gekommen? Und welche Rolle spielte das Christentum bei der Entstehung der Menschenrechte?

Um diese Fragen zu beantworten, blickte der Prediger zunächst auf das Schlüsseldokument der Menschenrechte, ihre Erklärung durch die Vereinten Nationen im Jahr 1948. In diesem Akt und auch in der Formulierung der Erklärung spiegelte sich vor allem der Schrecken des Zweiten Weltkriegs und der Abscheu vor den Verbrechen der Nationalsozialisten. Die Brandmarkung von Rassismus, die Betonung des Rechts auf Leben, das Verbot der Sklaverei, das Asylrecht und das Recht auf politische Teilhabe spiegeln die Shoah, die Euthanasie, die Zwangsarbeit der Kriegsgefangenen, die erzwungene Ausbürgerung und das Bild eines Führerstaates. Während sich die beteiligten Nationen auf diese Grundsätze leicht einigen konnten, gab es allerdings auch blinde Flecken, für die Professor Joas beispielhaft den Kolonialismus, den Stalinismus und die Vertreibung der Palästinenser nannte. Zur Einigkeit habe auch beigetragen, dass viele die Erklärung der Menschenrechte für eine im Einzelfall unverbindliche Festlegung hielten. Erst im Laufe der Jahre sei ihre Bedeutung durch die Entkolonialisierung, die Freiheitsbewegung in Osteuropa, das Wirken von Präsident Carter in den USA sowie durch zivilgesellschaftliche Organisationen wie Amnesty International gewachsen. Christen hätten dabei keineswegs eine Führungsrolle eingenommen. Die katholische Kirche sei seit den Christenverfolgungen der Französischen Revolution eher auf Distanz zu den Menschenrechten geblieben; Papst Pius VI. hatte sie 1791 sogar ausdrücklich als blasphemisch verurteilt. Erst durch das Zweite Vatikanische Konzil habe sich hier Bewegung abgezeichnet, wobei die Frage der Religionsfreiheit von entscheidender Bedeutung gewesen sei. Johannes Paul II. schließlich sei ein großer Befürworter der Menschenrechte gewesen. Aber auch im Protestantismus habe man keineswegs immer die Betonung der Menschenrechte für besonders wichtig gehalten, stand dies doch in einem gewissen Widerspruch zur Obrigkeitsorientierung der evangelischen Kirchen. Gustav Heinemann habe hier entscheidend zu einer Veränderung beigetragen.

Professor Joas ging nun auf die Frage ein, ob sich diese Geschichte in der Weise deuten ließe, dass die Menschenrechte schon immer etwas zutiefst Christliches gewesen seien – oder ob sie im Gegenteil gegen die Dominanz der Kirche hätten erkämpft werden mussten. Für die erste These werde geltend gemacht, viele der ethischen Grundwerte sowie des Universalismus wurzelten im Monotheismus oder doch jedenfalls im Evangelium. Die mittelalterliche Scholastik habe Entscheidendes beigetragen durch die Lehre vom Menschen als Person und der Gottesebenbildlichkeit; andere führen die Reformation als besonders bedeutend an, weil sie die „Freiheit des Christenmenschen“ betont habe. Gegen diese Annahme spricht allerdings, wie bereits Hannah Arendt hervorgehoben habe, dass immerhin 1700 Jahre vergehen mussten, bevor dieses Ethos sich in Gestalt der Menschenrechte niederschlug. Die Sichtweise von Menschenrechten als Frucht der Aufklärung, die gerade gegen die Dominanz des Christentums erkämpft werden musste, hebt vor allem hervor, dass ihre Geltung im Inneren der Kirche nach wie vor bestritten werde.

Für wichtiger als die Frage, wer sich nun als Eltern des Erfolges bezeichnen dürfe, erschien dem Prediger allerdings ein Perspektivwechsel. Ihm erscheine es so, dass die Entwicklung moralischer Grundsätze sich offenbar weitgehend unabhängig von Traditionen des Glaubens oder des Unglaubens abgespielt habe. Dass man seine Kinder züchtigen dürfe, sei in seiner Kindheit noch weit verbreitet gewesen, während es heute als absolut unmoralisch gelte. Ein weiteres Beispiel sei die Anwendung der Folter, die um 1700 noch von allen Staaten und Religionen für sinnvoll und tauglich gehalten worden sei, während das um 1800 praktisch nirgendwo mehr der Fall gewesen wäre. Die Guillotine als „humaner Vollzug der Todesstrafe“ sei ein Resultat des Bewusstseins für Menschenrechte – und gelte doch heute fast überall auf der Welt mitsamt der Todesstrafe als etwas Abzulehnendes – mit Ausnahme der USA, in denen Christen und Nichtchristen leidenschaftliche Befürworter (und Gegner) derselben seien. Joas machte darauf aufmerksam, dass auch unsere Lesart der Bibel durch entsprechende Sichtweisen beeinflusst werde. Strafen bis ins 7. Glied kommen uns heute ebenso fremd vor wie der Umstand, dass Paulus die Sklaverei nicht verdammte. Das Bewusstsein für die Wichtigkeit der Menschenrechte bringe Christen dazu, in ihrer Tradition das zu suchen, was zu ihnen passe.

Für diese differenzierte Sichtweise sprach auch das abschließende Beispiel des Predigers, der Kampf gegen die Sklaverei und für das Bürgerrecht der Schwarzen in den USA. Über das gesamte 19. und 20. Jahrhundert hätten auf Seiten der Befürworter wie der Gegner Christen gestanden. Die Sklaverei wurde als Folge der Verfluchung des Ham und seiner Nachkommen durch Noah gerechtfertigt; den Schwarzen wurde nicht zugebilligt, durch die Taufe ein Recht auf Freiheit zu erlangen, teilweise wurde dies explizit durch einen entsprechenden Eid verdeutlicht, den der Täufling zu schwören hatte. Aber auch der Abolitionismus hat seine Wurzeln in der christlichen Frömmigkeit. Schwarze Prediger und Pastoren spielten eine entscheidende Rolle in der Bürgerrechtsbewegung, die teilweise als christliches Erweckungserlebnis begangen und gefeiert wurde.

Abschließend hob Professor Joas hervor, weder das Christentum noch die Aufklärung könnten die alleinige Urheberschaft der Menschenrechte für sich reklamieren. Das Weltethos speise sich aus vielen Quellen. Von entscheidender Bedeutung sei daher, sich die eigenen Versäumnisse immer wieder bewusst zu machen, eine Aufgabe, die auf dem Weg hin zu Ostern besonders angemessen sei.

Monika Becker