Hygienekonzept

Hygienekonzept für die Gemeinderäume St. Canisius Witzlebenstr. 27 -29 14057 Berlin

Dieses Schutz- und Hygienekonzept orientiert sich an den Verordnungen des Senats des Landes Berlin sowie den konkretisierenden Regelungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und den Anordnungen des Generalvikars des Erzbistums Berlin in ihren jeweils aktuellsten Fassungen. (Stand: 13.10.2020)

1. Grundlegende Maßnahmen

1.1. Die Gemeinderäume dürfen nicht von Personen betreten werden, die typische Krankheitssymptome aufweisen, aus Risikogebieten zurückgekehrt und noch nicht negativ getestet sind oder Kontakt zu bestätigt infizierten Personen haben.

1.2. Um Infektionsketten schnell und vollständig nachvollziehen zu können, sind bei allen Veranstaltungen Anwesenheitslisten zu führen, die Namen, Adressen, Telefonnummer oder Email Adresse der Teilnehmenden schriftlich erfassen. Diese sind im Anschluss an die Veranstaltung im Pfarrbüro zu hinterlegen. Die Erhebung der Kontaktdaten erfolgt nach dem Datenschutzgesetz. Sie werden nach 28 Tagen vernichtet. Das vorsätzliche oder fahrlässige Nichtführen einer Anwesenheitsdokumentation stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung § 11 (3) 4). 

1.3. Für jede Veranstaltung, die in den Gemeinderäumen stattfindet, ist eine verantwortliche Person zu benennen. Diese hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kontaktdaten der Teilnehmenden erfasst werden und hat zu gewährleisten, dass die Abstands- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

2. Abstandsregeln

2.1. Beim Betreten und Verlassen der Gemeinderäume sowie innerhalb der Gemeinderäume muss ein Mindestabstand von 1,50m zu Personen anderer Haushalte eingehalten werden.

2.2. In den Räumen sind Tische und Stühle so aufzustellen, dass der Mindestabstand gewährleistet ist.

2.3. Die Personenhöchstgrenze berechnet sich nach der Raumgröße, d.h. Gemeindesaal 15 Personen mit Tischen und Stuhlkreis mit 18 Personen, großer Saal im zweiten Stock des Kirchengebäudes 12 Personen, die kleineren Räume dürfen nur für Beratungsgespräche von zwei bis vier Personen genutzt werden.

2.4. Gruppenangebote sind nur bei Einhaltung der Abstandsregelungen möglich.

3. Allgemeine Hygienemaßnahmen

3.1. Beim Betreten und Verlassen der Gemeinderäume sowie beim Bewegen innerhalb der Räumlichkeiten ist eine Mund-Nasen- Bedeckung (MNB) zu tragen. Diese kann abgelegt werden, nachdem ein abstandssicherer Sitzplatz eingenommen ist.

3.2. Beim Betreten der Gemeinderäume sind die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren. In den Sanitärbereichen stehen Mittel zur Händedesinfektion, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereit.

3.3. Auf Körperkontakt zwischen den Teilnehmenden (z.B. Hände schütteln, Umarmung bei Begrüßung und Verabschiedung) wird verzichtet.

3.4. Singen, sportliche Aktivitäten ebenso wie tanzen ist in geschlossenen Räumen untersagt (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung § 5 (1)). Bei Chorgesang ist das erstellte Hygienekonzept für Chöre der Kulturverwaltung des Landes Berlin zu beachten, welches u.a. besagt, dass Proben auf 60 Minuten zu begrenzen sind. Danach hat eine 30 Minuten Querlüftung zu erfolgen und der Raum darf anschließend für mindestens zwei Stunden nicht mehr benutzt werden. Bevor eine weitere Probe beginnen darf, muss der Raum erneut für eine halbe Stunde gelüftet werden. Der Mindestabstand der Singenden hat 2 m zu betragen. Ein MNB wird empfohlen.

3.5. Material (z.B. beim Basteln, Stifte usw.) soll nur von einer Person genutzt werden bzw. muss im Anschluss vor weiterer Nutzung desinfiziert werden.

3.6. Nach jeder Veranstaltung sind die Räume von dem jeweiligen Verantwortlichen quer zu lüften – mindestens 15 Minuten – und die genutzten Oberflächen (vor allem Tische, Stühle, Lichtschalter, Türklinken usw.) zu reinigen und zu desinfizieren.

4. Hygiene im Küchenbereich

4.1. Die Küche darf nur von den jeweils verantwortlichen Personen betreten werden.

4.2. Die Ausgabe von Speisen und Getränken erfolgt durch beauftragte (begrenzte zu benennende Anzahl) Personen mit Mund-Nase-Bedeckungen (MNB), die sich regelmäßig die Hände zu waschen und zu desinfizieren haben. Getränke und Speisen sind möglichst kontaktlos auszuteilen.

4.3. Das Speiseangebot ist so anzubieten, dass entweder ein Schutz (Plexiglas o.ä) aufgestellt ist oder ein ein so großer Abstand zu den BesucherInnen besteht, dass eine Kontamination ausgeschlossen ist.

4.4. Verwendetes Geschirr wird von den beauftragten Personen eingesammelt, heiß gespült und vollständig getrocknet. Hierfür sollte die Geschirrspülmaschine genutzt werden. Sie ist vor Verlassen der Küche auszuräumen und das Geschirr ordnungsgemäß wegzustellen.

5. Hygiene in den Sanitäranlagen

5.1. Die Toilettenräume dürfen jeweils nur von einer Person betreten werden.

5.2. Flüssigseife, Einmalhandtücher und Händedesinfektionsmittel stehen bereit.

5.3.  Die Toilettenräume sind nach jeder Veranstaltung sauber zu hinterlassen und zu desinfizieren. Vor und nach jeder Veranstaltung sollten diese gelüftet werden. Hierfür hat der Verantwortliche zu sorgen.

Hinweis: Die für die jeweiligen Veranstaltungen oder Gruppenangebote Verantwortlichen tragen auch die Verantwortung für die Umsetzung dieses Hygienekonzeptes.

Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat der Katholischen Kirchengemeinde St. Canisius