Fastenpredigt zum Nachlesen – Monika Becker

Verbrechen und Strafen – oder: warum vielleicht doch nicht alles immer schlimmer wird

Schwestern und Brüder,
die Texte der Lesungen des heutigen Tages könnten gar nicht besser passen zum Beginn einer kleinen Predigtreihe, die sich mit „Recht und Gerechtigkeit“ befasst – und doch sind sie nicht ausgesucht, sondern die ganz regulären Lesungen des dritten Fastensonntags.
Wir haben zunächst (Ex 20, 1-17) die Gebote gehört, die Gott Mose am Berg Sinai gegeben hat. Einer theologischen Laiin mit juristischer Brille fällt zunächst auf, dass es sich bei den „Geboten“ um acht Verbote handelt, die mehr oder weniger lapidar verkündet werden. Gebote bleiben eigentlich nur zwei übrig: Den Sabbat heiligen und die Eltern ehren. Anders als im weltlichen Recht (und auch anders als an anderen Stellen der Thora) sind mit diesem elementaren Rechts- oder Sittentext keine Strafen verbunden, die über die verhängt werden sollen, die Gebote brechen oder gegen Verbote verstoßen. Gott selbst wird die heimsuchen, die schuldig werden und denen Huld erweisen, die ihn lieben und seine Gebote bewahren. Ein interessantes Konzept und jedenfalls ganz anders als das, was wir mit unseren Strafgesetzen verfolgen, die in ihrer Urform gleichzeitig ganz gut abbilden, was in den die Mitmenschen betreffenden Verboten zum Ausdruck gebracht wird: Die Verbote des Tötens, Stehlens, des Falschaussagens – das ist auch unser Strafgesetzbuch in nuce und damit das, worüber ich heute spreche.
Ich möchte Sie, liebe Schwestern und Brüder, im Rahmen dieser Fastenpredigt ein wenig mit dem bekannt machen, was die kriminologische Wissenschaft dazu beitragen kann, wie wir Sachverhalte bewerten, die mit Straftaten oder Straftätern zu tun haben. Was ist damit gemeint? Häufig hört man, alles werde immer schlimmer. Die Kriminalität nehme überhand. Die Menschen würden immer brutaler. Die Sexualstraftaten und die Gewalt in der Familie nähmen in einem erschreckenden Ausmaß zu. Die Gerichte urteilten viel zu milde. Die Täter würden häufig rückfällig. Die Opfer würden vom Staat im Stich gelassen. Der Strafvollzug sei nicht geeignet, Menschen wirksam auf den richtigen Weg zurückzuführen – und so weiter. Aussagen dieser Art sind empirisch überprüfbar, d.h. man kann, wenn man die entsprechenden Daten zur Verfügung hat, durchaus feststellen, ob es sich tatsächlich so verhält. Mit Daten dieser Art beschäftigt sich die Kriminologie. Sie ist die Wissenschaft über die Ursachen von und den Umgang mit Straftaten in der Gesellschaft. Was sie – in aller Kürze – zu den genannten und weiteren Themen zu sagen hat, kann man ganz aktuell in einem kleinen Büchlein finden, dass ein Freund von mir geschrieben hat. Professor Jörg Kinzig lehrt an der Universität zu Tübingen. Sein Buch heißt: „Noch im Namen des Volkes? Über Verbrechen und Strafe“ (erschienen im Orell Füssli Verlag 2020). Es wird mir als Leitfaden dienen, um drei grundlegende Fragen zu beantworten; die Antworten auf viele andere der aufgeworfenen Fragen finden sie dort ebenfalls.

Kann man Kriminalität messen?
Vielleicht werden Sie antworten – natürlich kann man das, das kann man doch in jedem Frühjahr im Fernsehen beobachten, wenn die aktuelle Kriminalstatistik vorgestellt wird! Und das ist auch richtig. Ich werde Ihnen gleich die aktuellen Zahlen in aller Kürze vorstellen.
Also – alles klar? So ist es leider nicht. Denn die polizeiliche Statistik ist genau das – ein Überblick über das, was die Polizei getan hat. Bestimmte Straftaten sind hier allerdings nicht erfasst, z.B. Verkehrsdelikte, Staatsschutzdelikte und Steuerstraftaten! Die Statistik gibt außerdem nichts von dem wieder, was der Polizei gar nicht bekannt geworden ist – und sie sagt nichts darüber aus, ob alle Zuschreibungen richtig waren, die die Polizei vorgenommen hat. Sie haben sicher schon einmal vom „Dunkelfeld“ gehört. Alle Straftaten, die nicht zur Anzeige gebracht werden und auch sonst nicht weiter auffallen, befinden sich in diesem Dunkelfeld. Um es aufzuhellen, bedient sich die kriminologische Wissenschaft anonym durchgeführter Befragungen, die als Täter- oder Opferbefragungen durchgeführt werden. Die Teilnehmer*innen werden danach gefragt, ob sie selbst Täter waren oder Opfer geworden sind. Vor allem in den USA und Großbritannien werden regelmäßig solche Befragungen durchgeführt, in Deutschland leider nur selten.

Und was wissen wir nun über die Kriminalität in Deutschland?
Die aktuellste Polizeiliche Kriminalstatistik ist die für das Jahr 2019 (die für das Jahr 2020 wird erst in diesen Tagen vorgestellt werden).
Lapidar heißt es dort am Anfang: Die Polizei hat 5.436.401 Straftaten festgestellt. Das entspricht einem Rückgang um 2,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, und das obwohl die Bevölkerung sogar gewachsen ist. Rückgang klingt gut – aber ist das nicht doch immer noch ungeheuer viel – über 5 Millionen? Und wo fand der Rückgang vor allem statt?
Zunächst ist bei der Diebstahlskriminalität ein Rückgang von 5,9 Prozent zu verzeichnen. Es handelt sich dabei um den niedrigsten Wert seit 1987. Auch die erfassten Straftaten der Wirtschaftskriminalität gingen um 19,9 Prozent zurück. Im Vergleich zum Vorjahr ist auch die „Gewaltkriminalität“ um 2,3 Prozent geringfügig gesunken.
Bei der Verbreitung kinderpornografischer Schriften war allerdings eine Steigerung zu verzeichnen, nämlich um sage und schreibe 64,6 Prozent. Auch beim sexuellen Missbrauch von Kindern ist eine Zunahme von 10,9 Prozent zu verzeichnen. Zu diesem Anstieg werde ich gleich noch etwas mehr sagen.
Die Aufklärungsquote liegt bei 56,2 Prozent und liegt damit knapp unter dem Bestwert von 2018 (56,5 Prozent).
Mit aller Vorsicht kann man zusammenfassen, dass die Kriminalität weiterhin – wie schon seit Jahren – zurückgeht.
Welche Straftaten verbergen sich hinter den Zahlen? Ungefähr ein Drittel der registrierten Kriminalität entfällt auf Diebstähle aller Art, ungefähr 15 Prozent auf Betrugsdelikte, 10 Prozent auf Sachbeschädigungen – das ist schon seit vielen Jahren so, unabhängig von der Gesamtzahl der Delikte. Das sind schlimme Dinge, zweifellos, aber es ist doch auch ein wenig beruhigend, das 60 Prozent aller Straftaten sich in diesem Bereich abspielen, also nicht etwa Leib und Leben betreffen. Und selbst bei diesen Verbrechen gibt es einen deutlichen Rückgang: Wurden von 2003 bis 2010 noch deutlich mehr als 200.000 dieser Straftaten pro Jahr verzeichnet, ist diese Marke seither nicht mehr erreicht worden.
Auch über die Tatverdächtigen sagt uns die Statistik etwas, und das ist ebenfalls seit vielen Jahren konstant: Drei Viertel der Tatverdächtigen sind männlich, und die allermeisten sind jung. Der Höhepunkt krimineller Aktivitäten liegt im Alter zwischen 15 und 19 Jahren, danach sinkt er kontinuierlich, über 60jährige begehen nur noch sehr selten Straftaten.
Wie verhält es sich nun mit den beunruhigenden Zahlen, die einen enormen Zuwachs bei der sogenannten Kinderpornographie (besser und zutreffender spricht man von Missbrauchsabbildungen) und bei dem Missbrauch von Kindern aufzeigen? Beweist das nicht doch, dass alles immer schlimmer wird?
Bei den Missbrauchsabbildungen kann man die Zunahme der registrierten Delikte recht gut erklären. Die Aufmerksamkeit für dieses Delikt ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Hier kann man etwas beobachten, dass in der Vergangenheit ähnlich bei Drogendelikten geschehen ist: Durch die verstärkten Aktivitäten der Polizei konnten mehr Straftaten vom Dunkelfeld ins Hellfeld gerückt werden. Dies sagt also recht wenig darüber aus, ob die Straftaten zugenommen haben oder ob sie jetzt einfach häufiger ermittelt werden. Jeder aufgedeckte Fall, denken Sie an Bergisch Gladbach und Lügde, führt zu vielen tausend weiteren Hinweisen. Die Steigerung der Zahlen ist also eigentlich eine gute Nachricht: Hier wird jetzt genauer hingesehen als früher.
Aber trifft das auch für die Steigerung bei den Zahlen der übrigen Sexualstraftaten zu? 2019 wurden insgesamt fast 70.000 dieser Straftaten registriert. Und im Jahr 2016 nur knapp 50.000! Wie ist diese enorme Steigerung zu erklären, die zudem gegen den allgemeinen Trend geht? Sie ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bei einer Reform des Sexualstrafrechts, die insbesondere von den Ereignissen der „Kölner Silvesternacht“ stark beeinflusst war, zahlreiche Verschärfungen eingeführt worden sind. Als „sexueller Übergriff“ wird jetzt jede Handlung gegen den Willen des Opfers angesehen, Gewalt oder Drohungen sind nicht mehr erforderlich („Nein heißt Nein“). Außerdem wurde die „sexuelle Belästigung“ neu als Straftat eingeführt, die jede Berührung unter Strafe stellt, die in sexueller Absicht erfolgt und den Berührten belästigt. Dieses Verhalten schlug 2019 über 13.000-mal zu Buche, macht also knapp ein Fünftel der Sexualstraften aus. Die Zunahme bei den klassischen Sexualstraftaten ist dagegen eher geringfügig. Hier kann man also sagen: Die Absicht des Gesetzgebers ist aufgegangen, es werden jetzt Taten festgestellt, wo das zuvor nicht der Fall war. Ob sich durch solche Kriminalisierungsprozesse auch eine abschreckende Wirkung erzeugen lässt, ist allerdings mehr als umstritten.

Sind die Strafen nicht viel zu mild, das kann ja gar keine abschreckende Wirkung entfalten?
Nicht nur im abendlichen Krimi ist immer wieder zu hören, dass es die Polizei schwer hat. Fasst sie den Täter, ist der gleich wieder auf freiem Fuß, um das nächste Unheil anzurichten. An das Leid der Opfer werde viel zu wenig gedacht. Hinter diesen Aussagen verbergen sich sehr grundlegende Fragen nach dem Sinn des staatlichen Strafens und nach der Angemessenheit eines strafrechtlichen Schuldausgleichs – falls es so etwas überhaupt gibt. Gott sagt auf dem Berg Sinai: Ich suche die Schuld der Väter an den Kindern heim, an der dritten und vierten Generation, bei denen, die mich hassen; doch ich erweise Tausenden meine Huld bei denen, die mich lieben und meine Gebote bewahren. Das kann niemals der Anspruch eines rechtsstaatlichen Strafrechts sein – weder im Schlechten noch im Guten. Im Grundgesetz ist festgelegt: Die Strafe muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen. Aber welche Strafe ist angemessen? Das Gesetz gibt hier jeweils einen „Rahmen“ vor, der z.B. beim Diebstahl lautet: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe. Was das Gericht innerhalb dieses Rahmens tatsächlich verhängt, hängt von vielen Faktoren ab: Die Art der Ausführung der Tat spielt eine Rolle, das Vorleben des Angeklagten, seine Beweggründe und Ziele sowie die Gesinnung, die aus der Tat spricht, auch das Verhalten nach der Tat muss berücksichtigt werden.
Was kommt dabei heraus? Die bei weitem am häufigste Strafe in Deutschland ist die Geldstrafe, sie wird in über 80 Prozent der Verurteilungen verhängt. Freiheitsstrafen ohne Bewährung machen nur ungefähr 5 Prozent aller Strafen aus.
Ob dies zu wenig oder zu viel ist, ist abstrakt schwer zu beurteilen. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland in Europa eher im unteren Mittelfeld, die skandinavischen Staaten haben eine noch deutlich niedrigere Gefangenenrate (Anzahl der Gefangenen auf 100.000 Einwohner; Indikator für Punitivität). Die USA hingegen verteidigen ihren Spitzenplatz in der westlichen Welt schon lange, sowohl was die Todesstrafe angeht als auch, was die Zahl der Menschen in Gefangenschaft betrifft. Ein der enorm hohen Kriminalitätsrate hat das nichts geändert. Hohe Freiheitsstrafen führen also keineswegs zu mehr Sicherheit.

Schwestern und Brüder: Das heutige Evangelium zeigt uns Jesus in einer ungewohnten Rolle. Er ist nicht sanft und großzügig oder gelassen – er wird handgreiflich, fertigt eine Geißel an und macht Gebrauch von ihr, stößt Geldkästen und Tische um – ein ziemlich krasser Bericht, wie ich finde. Im Johannesevangelium, das wir heute gehört haben, ist von einer Markthalle die Rede, zu der das Haus Gottes nicht verkommen solle, bei den Synoptikern wird sogar von einer Räuberhöhle gesprochen. Bei Jesus ist etwas von der Empörung spürbar, die Regelverstöße in uns auslösen können. Grenzüberschreitungen, die uns unerträglich erscheinen, machen uns zornig. Das ist wichtig, wenn man nicht gleichgültig werden will. Doch wenn wir es dauerhaft vertreiben wollen, ist die Suche nach den Ursachen abweichenden Verhaltens mindestens ebenso wichtig – und ein kühler Blick kann helfen, zunächst einmal ganz nüchtern das Ausmaß des Unheils abzuschätzen. Wenn ich dazu ein wenig beigetragen habe, würde ich mich sehr freuen.

Dr. Monika Becker ist Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof. Sie hat in Frankfurt am Main und in Tübingen Theologie, Philosophie und Rechtswissenschaften studiert. Nach dem Studium hat sie sich am Institut für Kriminologie in Tübingen und am Max-Planck-Institut in Freiburg sowie an der Universität Münster mit kriminologischen Themen wie der Kriminalitätsfurcht, der Rechtswirklichkeit des Strafverfahrens sowie mit Kriminalität im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung beschäftigt. Nach einer kurzen Zeit als Richterin und Staatsanwältin in Freiburg war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesverfassungsgericht. Seit 2005 arbeitet sie beim Bundesministerium der Justiz, dort leitet sie zurzeit ein Referat für Strafverfahrensrecht.